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Gastronomie



 

Gastronomie

Die Gastronomie hat ihren Namen aus dem Griechischen. Die Begriffszusammensetzung stammt aus dem Begriff "gastri" für Bauch sowie "nomos" für Gesetzt. Das Gaststättengewerbe ist eine sehr alte Dienstleistung, die schon seit Hunderten von Jahren betrieben wird und sich in ihrer Art ständig neuen Entwicklungen unterzieht. Im Gastgewerbe werden zahlende Gäste beköstig, die sich zu diesem Zweck in Gaststätten aufhalten. Als Dienstleistung ist die Gastronomie in gesetzlicher Hinsicht strengen Regeln unterstellt, die sich zum Beispiel aus gesundheitlichen Aspekten heraus ergeben.

Gastronomie als organisiertes Unternehmen

Die Unternehmer, die sich in der Gastronomie betätigen, werden umgangssprachlich vom Gast auch als Gastwirte bezeichnet. Beruflich organisiert sind sie im "Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V.", der auch kurz als DEHOGA bezeichnet wird. Auf der Arbeitnehmerseite ist in der Gastronomie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten für die Vertretung der Rechte der Arbeitsnehmer in der Gastronomie zuständiger Ansprechpartner. Im Bereich der Gaststätte ist der Kunde hier als Gast bezeichnet und seit dem 19. Jahrhundert hat die Gaststätte die Bezeichnung Restauration erhalten.

Vorschriften für die Gastronomie

Die Gastronomie ist aus gesetzlicher Hinsicht wichtigen Vorschriften unterstellt, die sich aus dem Bereich der Qualität und der Hygiene ergeben. Hintergrund ist der enge Kontakt mit Speisen und Getränken während der Zubereitung und des Servierens. So muss der Gastronom oder der Mitarbeiter in der Gastronomie seine gesundheitliche Unbedenklichkeit regelmäßig neu vom Gesundheitsamt bescheinigen lassen. Im Regelfall sind für die Überwachung der gastronomischen Betriebe die jeweiligen Gesundheitsämter zuständig. Ist der hygienische Zustand eines gastronomischen Betriebes eher zweifelhaft, kann ein sogenannter Wirtschaftskontrolldienst von dieser Vermutung der gesundheitlichen Bedenklichkeit des gastronomischen Betriebes informiert werden. Dieser wird dann unangemeldet vor Ort erscheinen und sich vom Zustand innerhalb der Gastronomie überzeugen und mögliche Mängel aufzeigen. In akuten Fällen kann dem Gastronomen der weitere Betrieb seiner Gaststätte bis zur Beseitigung der hygienischen Mängel untersagt werden.

Wer in der Gastronomie mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, muss ein regelmäßig erneuertes Gesundheitszeugnis aufweisen können. Darüber hinaus wird seit dem Jahr 2001 eine Belehrung im Hinblick auf das Infektionsschutzgesetz durchgeführt. Diese Belehrung wird beim ersten Mal durch das Gesundheitsamt durchgeführt und im Anschluss in regelmäßigen jährlichen Abständen durch den Arbeitgeber aufgefrischt.

Die Systemgastronomie

Ein großer Bereich der Gastronomie geht einen völlig neuen Weg. Hier handelt es sich um die Systemgastronomie. Diese Art der Gastronomie zeichnet sich dadurch aus, dass zum einen die Speisen und Getränke direkt vor Ort verzehrt werden können und dass darüber hinaus ein Konzept besteht, das eine zentrale Steuerung für mehrere angeschlossene gastronomische Betriebe mit sich bringt. Wer je den guten Burger unter dem leuchtenden "M" verspeist hat, weiß um die Vor- und Nachteile einiger Systemgastronomiebetriebe.

Neue Arten der Gastronomie

Die Systemgastronomie ist eine relativ neue Variante der Gastronomie. Darüber hinaus ist auch die Erlebnisgastronomie ein durch große Nachfrage belegter Teil der Gastronomie, bei dem es neben dem Essen und Trinken auch auf einen hohen Unterhaltungswert ankommt. Die Bar, die in unseren Breiten eher als Nachtbar verstanden wird, ist ein weiterer gastronomischer Betrieb, in dem grundsätzlich dem Charakter gemäß überwiegend alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. In den letzten Jahren hat sich eine weitere gastronomische Neuigkeit in sommerlichen Städten ergeben und hier handelt es sich um den Stadtstrand.